Anfragen und Stellungnahmen der Verwaltung
Zu unseren Anfragen hat die Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Schilder zum Parkverbot aufstellen
Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der letzten Verkehrsschau mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg und der Polizei am 10.12.2019 ist über die Situation des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches gesprochen worden. Für die Verkehrsteilnehmer/-innen und eine klare Ahndungsmöglichkeit für die Polizei, ist eine Verdeutlichung der Verkehrsflächen erforderlich. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten auf Grund der baulichen Herrichtung der Flächen, wird die Ausweisung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches an den Zufahrten um die Beschliderung einer Halteverbotszone ergänzt. Ein Parken ist sodann nur noch in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig.
Wartezeiten für Fußgänger an der Ampel Feldstraße/Schulstraße verkürzen
Antwort der Verwaltung: Die Signalsteuerungen an Ampeln werden anhand sämtlicher Fahrbeziehungen programmiert und können daher auch bei Bedarf angepasst werden. Rechtliche Grundlage dazu sind die "Richtlinien für Lichtzeichenanlagen (RiLSA)". Fraglich ist hier die genau gewünschte Änderung.
"Achtung Schule"-Schilder und Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h
Antwort der Verwaltung: Der Eingang des Gymnasiums befindet sich ca. 100m entfernt im Ede-Menzler-Weg und erfüllt daher nicht die Vorraussetzung eines direkten Zuganges zur Straße Spitzerfurt. Die VwV-StVO zu Zeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit" ergänzt allerdings, dass die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortsschaften im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Schulen und sozialen Einrichtungen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist, soweit die Einrichtungen über einen direken Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Zum unmittelbaren Bereich gehört nach dem Erlass ein Umkreis von 300m um die Schule. Diese zweite Variante wäre noch zu prüfen. Der LBV-SH wäre zu beteiligen.
Vorhandene Sicherheits-Markierungen nachbessern
Antwort der Verwaltung: Für das Frühjahr 2020 bei passender Witterung und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel vorgesehen
LKW-Durchfahrtsverbot in der Innenstadt konsequenter ausschildern
Antwort der Verwaltung: Ein LKW-Verbot in der Innenstadt ist aufgrund der Anliefer- und Entsorgungsverkehre schwer durchsetzbar. In der Folge ist dies nur mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und diversen Kontrollen polizeilicherseits verbunden. Eine Vermeidung des nicht zielgerichteten LKW-Verkehrs in der Innenstadt erfolgt bereits durch die angeordnete Beschilderung in der Einmündung Mühlenstraße/Feldstraße sowie Mühlenweg/Hamburger Straße. Dies ist ebenso in der Kampstraße und Großer Kamp. Eine Anordnung erfolgt i.d.R. nur auf Grund der rechtlichen/örtlichen Erfordernis und der durch den Verkehr sich ergebenden Gefahrensituationen.
Fußgängerampel in der Königstraße vor verkehrsberuhigten Geschäftsbereich
Antwort der Verwaltung: Für die Errichtung einer Lichtzeichenanlage (LSA) sind Querungszahlen, die eine Erfordernis nachweisen, hilfreich. Ebenfalls sollte es sich um einen Bereich eines Unfallschwerpunktes handeln. Darauf hingewiesen wird, dass eine LSA auch eine Rotlichtmissachtung oder ein Fehlverhalten eines KFZ-Fahrers nicht ausschließen wird. Vielmehr könnte eine LSA eine Sicherheit suggerieren, die bei selbstständiger Aufmerksamkeit einer Fahrbahnquerung höher ist. Bei einer städtischen Straße liegen die Kosten bei einer LSA bei der Stadt.
Stellungnahme Kreis: Die generelle Erfoderlichkeit wäre zu prüfen. Eine kurzfristige Stellungnahme ist daher nicht möglich.
Die Norderstrasse als Tempo-30-Zone ausschildern
Antwort der Verwaltung: grundsätzlich möglich, Prüfung erforderlich