Sichere Wege für unsere Kinder

Basierend auf den Ergebnissen unseres Politiktalks am 24. Januar, haben wir in der letzten Woche im Bau- und Umweltausschuss den Antrag gestellt, dass die Verwaltung folgende Maßnahmen prüfen soll:

1. im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich wieder Schilder zum Parkverbot aufstellen
2. Wartezeiten für Fußgänger an der Fußgängerampel Feldstraße/Schulstraße verkürzen
3. ”Achtung Schule“-Schilder und Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h auf dem Spitzerfurt auf Höhe des Gymnasiums während der Schulzeiten
4. Vorhandene Sicherheits-Markierungen nachbessern (z.B. Fußgängerüberweg Kreisel Nappenhorn, Querung Markstraße)
5. LKW-Durchfahrtsverbot in der Innenstadt konsequenter ausschildern:
– Schilder fehlen ”Am Markt“ vor der Volksbank und in der Straße ”Großer Kamp“ sowie in der Kampstraße.
6. Fußgängerampel in der Königstraße vor dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich
7. Die Norderstrasse als Tempo-30-Zone ausschildern.

Damit wollen wir dafür sorgen, dass sich Fußgänger und Radfahrer, insbesondere auch Schülerinnen und Schüler, noch sicherer im Straßenverkehr in Barmstedt fühlen.

Anfragen und Stellungnahmen der Verwaltung

Zu unseren Anfragen hat die Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Schilder zum Parkverbot aufstellen

Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der letzten Verkehrsschau mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg und der Polizei am 10.12.2019 ist über die Situation des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches gesprochen worden. Für die Verkehrsteilnehmer/-innen und eine klare Ahndungsmöglichkeit für die Polizei, ist eine Verdeutlichung der Verkehrsflächen erforderlich. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten auf Grund der baulichen Herrichtung der Flächen, wird die Ausweisung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches an den Zufahrten um die Beschliderung einer Halteverbotszone ergänzt. Ein Parken ist sodann nur noch in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig.

Wartezeiten für Fußgänger an der Ampel Feldstraße/Schulstraße verkürzen

Antwort der Verwaltung: Die Signalsteuerungen an Ampeln werden anhand sämtlicher Fahrbeziehungen programmiert und können daher auch bei Bedarf angepasst werden. Rechtliche Grundlage dazu sind die "Richtlinien für Lichtzeichenanlagen (RiLSA)". Fraglich ist hier die genau gewünschte Änderung.

"Achtung Schule"-Schilder und Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Antwort der Verwaltung: Der Eingang des Gymnasiums befindet sich ca. 100m entfernt im Ede-Menzler-Weg und erfüllt daher nicht die Vorraussetzung eines direkten Zuganges zur Straße Spitzerfurt. Die VwV-StVO zu Zeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit" ergänzt allerdings, dass die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortsschaften im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Schulen und sozialen Einrichtungen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist, soweit die Einrichtungen über einen direken Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Zum unmittelbaren Bereich gehört nach dem Erlass ein Umkreis von 300m um die Schule. Diese zweite Variante wäre noch zu prüfen. Der LBV-SH wäre zu beteiligen.

Vorhandene Sicherheits-Markierungen nachbessern

Antwort der Verwaltung: Für das Frühjahr 2020 bei passender Witterung und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel vorgesehen

LKW-Durchfahrtsverbot in der Innenstadt konsequenter ausschildern

Antwort der Verwaltung: Ein LKW-Verbot in der Innenstadt ist aufgrund der Anliefer- und Entsorgungsverkehre schwer durchsetzbar. In der Folge ist dies nur mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und diversen Kontrollen polizeilicherseits verbunden. Eine Vermeidung des nicht zielgerichteten LKW-Verkehrs in der Innenstadt erfolgt bereits durch die angeordnete Beschilderung in der Einmündung Mühlenstraße/Feldstraße sowie Mühlenweg/Hamburger Straße. Dies ist ebenso in der Kampstraße und Großer Kamp. Eine Anordnung erfolgt i.d.R. nur auf Grund der rechtlichen/örtlichen Erfordernis und der durch den Verkehr sich ergebenden Gefahrensituationen.

Fußgängerampel in der Königstraße vor verkehrsberuhigten Geschäftsbereich

Antwort der Verwaltung: Für die Errichtung einer Lichtzeichenanlage (LSA) sind Querungszahlen, die eine Erfordernis nachweisen, hilfreich. Ebenfalls sollte es sich um einen Bereich eines Unfallschwerpunktes handeln. Darauf hingewiesen wird, dass eine LSA auch eine Rotlichtmissachtung oder ein Fehlverhalten eines KFZ-Fahrers nicht ausschließen wird. Vielmehr könnte eine LSA eine Sicherheit suggerieren, die bei selbstständiger Aufmerksamkeit einer Fahrbahnquerung höher ist. Bei einer städtischen Straße liegen die Kosten bei einer LSA bei der Stadt.

Stellungnahme Kreis: Die generelle Erfoderlichkeit wäre zu prüfen. Eine kurzfristige Stellungnahme ist daher nicht möglich.

Die Norderstrasse als Tempo-30-Zone ausschildern

Antwort der Verwaltung: grundsätzlich möglich, Prüfung erforderlich