Was wir derzeit im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet an der Lutzhorner Landstraße erleben, macht deutlich, wie anspruchsvoll die Abstimmung zwischen kommunaler Planung und den Anforderungen übergeordneter Behörden sein kann. Im vorliegenden Verfahren haben zwei Fachdienste des Kreises Pinneberg zusätzliche Anforderungen formuliert, die dazu führen, dass ein bereits weit fortgeschrittener Bebauungsplan erneut ausgelegt werden muss. Damit sind für die Stadt zeitliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten verbunden.
Dabei entsteht aus kommunaler Sicht der Eindruck, dass die angewandten Maßstäbe nicht in allen Bereichen einheitlich gehandhabt werden. So werden etwa im Bereich des Knickschutzes weiterhin sehr hohe Anforderungen gestellt, obwohl sich die landesrechtlichen Rahmenbedingungen zwischenzeitlich verändert haben. Auch bei Gehwegen und Straßenquerschnitten werden Richtlinien teilweise sehr verbindlich ausgelegt, während andernorts – auch bei höherem Verkehrsaufkommen – offenbar Spielräume genutzt werden.
Für die kommunale Ebene bedeutet dies eine spürbare Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten. Entscheidungen, die eigentlich unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten getroffen werden könnten, werden stark durch die Auslegung von Richtwerten geprägt. Aus unserer Sicht wäre hier eine stärkere Abwägung im Einzelfall hilfreich.
Selbstverständlich stehen Verkehrssicherheit und Naturschutz für uns außer Frage. Unser Anliegen ist jedoch eine verhältnismäßige, transparente und möglichst einheitliche Anwendung der Regelwerke. Eine solche Vorgehensweise würde nicht nur Planungsverfahren erleichtern, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Kreis weiter stärken.

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