Antrag zur Sitzung des Haupausschusses 28.11.23:
Transparenz bei den Umsetzungsquoten für Investitionen und eine
realistischere Investitionsplanung für zukünftige Haushalte
Das Land Schleswig-Holstein hat im Herbst mit einem Erlass bestimmt, dass
dem Haushaltsgrundsatz der „Wahrheit und Klarheit" nur dann ausreichend
Rechnung getragen wird, wenn es bei den Investitionen zu einer
Umsetzungsquote von 60 % der veranschlagten Mittel kommt. Zielrichtung ist,
dass politisch motivierte Projekte aus den Planungen verschwinden und damit
nicht unnötig Mittel gebunden oder im äußersten Fall über Steuererhöhungen
von den Bürgerinnen und Bürgern abgefordert und nicht verbraucht werden.
Aus diesem Grund bittet die CDU-Fraktion die Stadtverwaltung, die
Investitions-Umsetzungsquoten für das Jahr 2022 und die voraussichtliche
Umsetzungsquote für das Jahr 2023 zu benennen.
Sollten diese Quoten unter den geforderten 60 % sein, sollten bereits heute
seitens der Stadtverwaltung für die nächsten Haushaltsplanungen
entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die dem Haushaltsgrundsatz
„Wahrheit und Klarheit“ entsprechen.
Des Weiteren beantragt die CDU-Fraktion, dass noch nicht gestartete
Investitionen aus den laufenden Jahren (hier 2022 und 2023) nicht „einfach“ in
die nächste Planungsperiode (hier Haushalt 2024) geschoben werden dürfen.
Vielmehr müssen diese Investitionen nochmals auf nachfolgende Kriterien
überprüft werden:
- Ist die Sinnhaftigkeit noch gegeben,
- ist die Höhe der geplanten Mittel noch ausreichend, ist die Investition noch finanzierbar
- warum wurde die Investition nicht wie geplant durchgeführt
Ziel dieser Maßnahme ist es, zu einem realistischeren Investitionsplan
zukommen, der zum einem den finanziellen Mitteln der Stadt, und zum
anderen den Planungs-/Umsetzungs-Ressourcen der Fachabteilungen der
Verwaltung entspricht.
Ferner soll durch diese Maßnahme erreicht werden, dass kleinere Investitionen,
die schnell umsetzbar wären, aber mangels finanzieller Mittel nicht gestartet
werden, nun schneller umgesetzt werden können.
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