Die CDU beantragt, dass der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Herrenhaus und das Gerichtshaus in Auftrag gibt.
Begründung:
Das Herrenhaus und das Gerichtshaus sind zwei bedeutende historische Gebäude, deren zukünftige Nutzung von großer Bedeutung für die Stadtentwicklung ist. Obwohl im Jahr 2021 durch die Firma Complan eine Voruntersuchung durchgeführt und ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept erstellt wurde, liegt bisher kein Nutzungskonzept für die beiden Gebäude vor. Um die bevorstehenden Renovierungsmaßnahmen planvoll und effizient umzusetzen, ist die Erstellung eines umfassenden Nutzungskonzepts erforderlich.
Da bereits Fördermittelzusagen vorliegen, ist es besonders wichtig, das Nutzungskonzept zeitnah zu erstellen, um diese Mittel rechtzeitig und effizient abrufen zu können.
Es wird vorgeschlagen, ein Gremium zu bilden, das die Erarbeitung dieses Nutzungskonzepts übernimmt. Dieses Gremium soll sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzen:
- Vertretern der Fraktionen,
- Vertretern der Vereine "Freunde und Förderer der Barmstedter Schlossinsel" und "Museum der Grafschaft Rantzau",
- Frau Weissenbacher,
- Frau Marjanowic,
- Herrn Taebi und
- Vertretern des Stadtmarketings und des Bauamts.
Das Gremium soll das Nutzungskonzept in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden (Denkmalschutz) und unter Berücksichtigung der vorhandenen Fördermittelvorgaben erarbeiten.
Ziel des Nutzungskonzepts ist es, eine klare Vorstellung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten des Herrenhauses und des Gerichtshauses zu entwickeln. Dieses Konzept soll als Grundlage dienen, um die Renovierungsmaßnahmen zeitlich zu koordinieren, die notwendigen Investitionen genau zu bestimmen und die zugesagten Fördermittel effizient abzurufen. Ferner wird ein detailliertes Nutzungskonzept benötigt, um die bewilligten Fördermittel abzurufen.
Darüber hinaus soll das Nutzungskonzept als Grundlage für die finale Erstellung eines Businessplans dienen, der die zukünftigen jährlichen Ein- und Ausgaben für die Stadt definiert und so eine solide wirtschaftliche Planung ermöglicht.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport möge beschließen:
- Die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Herrenhaus und das Gerichtshaus wird in Auftrag gegeben.
- Ein Gremium, bestehend aus Mitgliedern der Fraktionen, Mitgliedern der Vereine "Freunde der Schlossinsel" und "Museum der Grafschaft Rantzau", Frau Weissenbacher, Herrn Taebi, Frau Marjanowic und Vertretern des Stadtmarketings und des Bauamts, soll zur Erstellung dieses Nutzungskonzepts gebildet werden.
- Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für die Koordination der Renovierungsmaßnahmen, die Bestimmung der Investitionen, den zeitgerechten Abruf der zugesagten Fördermittel sowie die Erstellung eines Businessplans.
- Die Ergebnisse des Nutzungskonzepts und des daraus abgeleiteten Businessplans werden nach Vorstellung und Genehmigung in die jeweiligen Haushaltspläne aufgenommen.
Wir bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.
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