Antwort der Verwaltung: Für die Errichtung einer Lichtzeichenanlage (LSA) sind Querungszahlen, die eine Erfordernis nachweisen, hilfreich. Ebenfalls sollte es sich um einen Bereich eines Unfallschwerpunktes handeln. Darauf hingewiesen wird, dass eine LSA auch eine Rotlichtmissachtung oder ein Fehlverhalten eines KFZ-Fahrers nicht ausschließen wird. Vielmehr könnte eine LSA eine Sicherheit suggerieren, die bei selbstständiger Aufmerksamkeit einer Fahrbahnquerung höher ist. Bei einer städtischen Straße liegen die Kosten bei einer LSA bei der Stadt.
Stellungnahme Kreis: Die generelle Erfoderlichkeit wäre zu prüfen. Eine kurzfristige Stellungnahme ist daher nicht möglich.