LKW-Durchfahrtsverbot in der Innenstadt konsequenter ausschildern

Antwort der Verwaltung: Ein LKW-Verbot in der Innenstadt ist aufgrund der Anliefer- und Entsorgungsverkehre schwer durchsetzbar. In der Folge ist dies nur mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und diversen Kontrollen polizeilicherseits verbunden. Eine Vermeidung des nicht zielgerichteten LKW-Verkehrs in der Innenstadt erfolgt bereits durch die angeordnete Beschilderung in der Einmündung Mühlenstraße/Feldstraße sowie Mühlenweg/Hamburger Straße. Dies ist ebenso in der Kampstraße und Großer Kamp. Eine Anordnung erfolgt i.d.R. nur auf Grund der rechtlichen/örtlichen Erfordernis und der durch den Verkehr sich ergebenden Gefahrensituationen.