Antwort der Verwaltung: Der Eingang des Gymnasiums befindet sich ca. 100m entfernt im Ede-Menzler-Weg und erfüllt daher nicht die Vorraussetzung eines direkten Zuganges zur Straße Spitzerfurt. Die VwV-StVO zu Zeichen 274 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit" ergänzt allerdings, dass die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortsschaften im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Schulen und sozialen Einrichtungen in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken ist, soweit die Einrichtungen über einen direken Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Zum unmittelbaren Bereich gehört nach dem Erlass ein Umkreis von 300m um die Schule. Diese zweite Variante wäre noch zu prüfen. Der LBV-SH wäre zu beteiligen.