im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Schilder zum Parkverbot aufstellen

12.03.2020

Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der letzten Verkehrsschau mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg und der Polizei am 10.12.2019 ist über die Situation des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches gesprochen worden. Für die Verkehrsteilnehmer/-innen und eine klare Ahndungsmöglichkeit für die Polizei, ist eine Verdeutlichung der Verkehrsflächen erforderlich. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten auf Grund der baulichen Herrichtung der Flächen, wird die Ausweisung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches an den Zufahrten um die Beschliderung einer Halteverbotszone ergänzt. Ein Parken ist sodann nur noch in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig.