Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Kraft getreten. Auf seiner Basis können Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag zur Familienpflegezeit abschließen. Damit soll den Angehörigen der aktuell mehr als 1,6 Millionen Menschen, die in Deutschland derzeit in ihren eigenen Wohnungen gepflegt werden, die Möglichkeit zu einer besseren Unterstützung ihrer Pflegebedürftigen gegeben werden.
Der Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder ruft daher alle Unternehmen im Kreis auf, ihren Angestellten im Bedarfsfall die Möglichkeit zur Familien-Pflegezeit zu eröffnen. „Das Gesetz ist ein großer Schritt für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“, so Ole Schröder. „Für die Unternehmen wird es mit Sicherheit günstiger, die Angestellten im Unternehmen zu halten, als neue Leute anzuwerben und auszubilden.“
Künftig sollen Beschäftigte die Möglichkeit haben, zur Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Dabei soll es einen Lohnausgleich geben: Wer zum Beispiel nur noch 50 Prozent arbeitet, soll weiter 75 Prozent des letzten Bruttogehalts bekommen. Das zu viel gezahlte Geld wird nach der Pflegezeit verrechnet: Die Betroffenen arbeiten wieder 100 Prozent, bekommen aber weiter nur drei Viertel des Gehalts, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist.
Die Unternehmen können den an ihre Mitarbeiter gewährten Gehaltsvorschuss durch einen zinslosen Familienpflegezeitkredit über die staatliche Förderbank KfW finanzieren und absichern.